Verankerung in Planungsinstrumenten
Die zunehmende Hitzebelastung stellt neue Anforderungen an die räumliche Planung. Damit Städte und Gemeinden auch in Zukunft lebenswert bleiben, müssen Hitzeschutz und Klimaanpassung frühzeitig in Planungsinstrumente wie die kommunalen Nutzungspläne integriert werden.
Hitze im kantonalen Richtplan
Der kantonale Richtplan legt die Leitlinien für die räumliche Entwicklung fest. Mit der Richtplananpassung 2025 wurde die Anpassung an den Klimawandel neu im Richtplan verankert. Dabei wird auch die zunehmende Hitzebelastung berücksichtigt – insbesondere im Zusammenhang mit einer klimaangepassten Siedlungsentwicklung.
Das ist entscheidend: Denn was heute geplant wird, prägt die Lebensqualität von morgen. Wenn Hitzeschutz bereits in der Raum- und Siedlungsplanung mitgedacht wird, etwa durch mehr Grünflächen, Beschattung oder weniger Versiegelung, entstehen klimaangepasste Orte, die die Gesundheit der Bevölkerung aktiv schützen.
Hitze in der Ortsplanung
Freiräume sind zentral für Gesundheit, Lebensqualität und Klimaanpassung. Sie schaffen Raum für Natur, Bewegung, Begegnung – und helfen dabei, Hitzebelastungen im Alltag zu mildern. Ein hochwertig gestalteter Freiraum kann:
- die Verbindung zur Natur stärken und das Umweltbewusstsein fördern,
- soziale Kontakte und Integration ermöglichen,
- zur körperlichen Aktivität anregen und gesundheitsfördernd wirken,
- zur Erholung beitragen und Stress im Alltag reduzieren,
- aktiv zur Abkühlung beitragen – z. B. durch Bäume, Wasserflächen oder entsiegelte Böden.
Diese vielfältigen Funktionen entstehen nicht zufällig. Sie brauchen eine durchdachte Gestaltung und eine vorausschauende, koordinierte Planung.
Ortsplanung als zentrales Werkzeug: Sie legt fest, wie öffentliche und private Räume genutzt, gestaltet und geschützt werden. Gerade in verdichteten Gebieten entscheidet sie massgeblich darüber, wie lebenswert, grün und kühl ein Ort künftig bleibt.




