Aktuell keine Hitzewarnung im Kanton St.Gallen

Hitze und Arbeit

Heisse Sommer stellen eine zunehmende Herausforderung für die Arbeitswelt dar. Hitze wirkt sich nicht nur negativ auf das Wohlbefinden aus, sondern kann auch die Konzentration, Leistungsfähigkeit und Sicherheit am Arbeitsplatz erheblich beeinträchtigen.

Wie wirkt sich Hitze auf das Arbeiten aus?

Konzentration und Leistungsfähigkeit sinken
Bereits ab 26 °C Raumtemperatur nimmt die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit ab. Die Konzentration lässt nach, Fehler und Unfälle können zunehmen. Besonders bei körperlich fordernden Tätigkeiten kommt es schneller zu Ermüdung und Erschöpfung. Die gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze können in der Schweiz während der Sommermonate zu einem Rückgang der Arbeitsproduktivität von bis zu 25% führen.

Gesundheitliche Risiken steigen
Hohe Temperaturen belasten den Körper erheblich. Hitzestress, Flüssigkeitsmangel, Kreislaufprobleme bis hin zum Hitzschlag können die Folge sein. Besonders gefährdet sind Menschen mit Vorerkrankungen, Schwangere und ältere Beschäftigte.

Unfallgefahr wächst
Müdigkeit und reduzierte Reaktionsfähigkeit erhöhen das Unfallrisiko, insbesondere bei Tätigkeiten mit Maschinen, Werkzeugen oder im Strassenverkehr. An Tagen mit Temperaturen über 30°C passieren 7% mehr Unfälle.

Gesundheitsschutz bei der Arbeit

Zwei Gesetze regeln den Schutz der Gesundheit bei der Arbeit:

  • Das Unfallversicherungsgesetz kümmert sich um die Verhütung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen.
  • Das Arbeitsgesetz legt die allgemeinen Regeln für den Gesundheitsschutz fest.

Arbeitgebende müssen Massnahmen ergreifen, um Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen ihrer Mitarbeitenden zu verhindern – abgestimmt auf die Bedingungen im Betrieb. Wenn im Betrieb das nötige Fachwissen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz fehlt, müssen Arbeitgebende Fachpersonen für Arbeitssicherheit (z. B. Arbeitsmediziner/-innen) hinzuziehen. Bei der Ausarbeitung der Massnahmen sollten auch die Mitarbeitenden einbezogen werden.

Wer ist zuständig?

Die Suva kontrolliert in allen Betrieben, ob die Vorschriften zur Verhütung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen eingehalten werden. Sonnenbrand, Sonnenstich und Hitzschlag sowie Erkrankungen durch UV-Licht, die durch Arbeiten im Freien auftreten können, gelten als arbeitsbedingte Erkrankungen.

Das Arbeitsgesetz gilt für alle Arbeitsplätze. An heissen Tagen können auch Angestellte in Innenräumen gesundheitlich beeinträchtigt sein. Zuständig für den Vollzug des Arbeitsgesetzes sind die Arbeitsinspektorate.

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